KassenSichV- und GoBD-konform!
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) regelt die Anforderungen an elektronische Sicherungs- und Aufzeichnungssysteme (Kassen). Seit dem 01.01.2020 dürfen alle elektronischen Kassensysteme nur noch mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) betrieben werden (Hinweis: bitte beachten Sie die Nichtbeanstandungsregelung sowie die länderspezifischen Regelungen für Ihr Bundesland). Wenn Bar-Umsätze durch ein elektronisches Kassensystem erfasst werden (z.B. Bareinnahme Selbstbeteiligung, Ausgabe Tanken Firmenwagen etc.), protokolliert die TSE die elektronischen Aufzeichnungen schon bei der Erfassung, so dass nachträgliche Änderungen sichtbar gemacht und vor Manipulation geschützt werden.
Die Kasse der Autoglas-Abrechnungs Software GLASwin fällt als elektronisches Aufzeichnungssystem unter die KassenSichV!
Mit der Fiskallösung von GLASmatic können Sie Ihren steuerlichen Pflichten nachkommen und sind somit auf der sicheren Seite! Die Fiskallösung kann für alle GLASwin-Systeme eingesetzt werden und besteht aus einem USB-Stick (BSI zertifizierte USB-TSE) für den Anschluss an Ihrem PC und einem Softwaremodul.
Seien Sie vorbereitet auf Kassen-Nachschauen! Diese dürfen von den Finanzbehörden ohne vorherige Ankündigung jederzeit erfolgen. Darum müssen alle Anforderungen an die Kasse erfüllt werden. Mit der Fiskallösung von GLASmatic sind Sie in puncto Hardware und Software gerüstet!
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